Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.schabernack-guestrow.de/

Diese Website wird im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Anforderungen der Norm EN 301 549 barrierefrei gestaltet. Grundlage hierfür sind die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden teilweise erfüllt.
Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachfolgend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • Veranstaltungs-Auflistung und -Buchung
    Der Veranstaltungsbereich basiert auf einer externen Seminarverwaltungssoftware, die derzeit noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt ist. Der Anbieter wurde auf bestehende Barrieren hingewiesen. Gemeinsam wird an einer Verbesserung der Barrierefreiheit gearbeitet. Eine Überarbeitung befindet sich in Planung.


Folgende Mängel weist dieser Bereich auf:

  • Kontraste sind ungenügend (gelbe Schrift auf weißem Hintergrund)
  • Einige Formular- oder Steuerelemente sind nicht barrierefrei für Screenreader ausgezeichnet
  • Nützliche Sprungmarken fehlen
  • Fokusmarkierungen sind teilweise nicht sichtbar
  • Man springt von der Webseite zum Seminarmanager, ohne eine eindeutige Rückkehrmöglichkeit zur Hauptwebsite
  • Nicht alle Bilder haben beschreibende Bildtexte
    Auf einigen Unterseiten konnten noch keine alternativen Texte eingepflegt werden
  • Angebotene PDFs nur eingeschränkt barrierefrei
    Die PDF-Dokumente wurden teilweise vor Einführung der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt und liegen noch nicht vollständig in barrierefreier Form vor.
  • Nicht aussagekräftige Linktexte
    An einigen Stellen sind Linktexte noch nicht eindeutig formuliert (z. B. „Qualifizierung“). Diese werden schrittweise überarbeitet, um die Zielinhalte klarer zu beschreiben.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.04.2026 auf Grundlage eines BITV-Selbsttests nach EN 301 549 und WCAG 2.2 (Web) erstellt.

Letzte Überprüfung der Website: 16.04.2026


Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Dann können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e.V.
Schabernack 70
18273 Güstrow
Telefon: +49 3843 83380
E-Mail: info@schabernack-guestrow.de

Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten.


Schlichtungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.


Geplante Verbesserungen bis Ende 2027

Die Beseitigung der genannten Barrieren erfolgt sukzessive. Priorität hat die barrierefreie Gestaltung des Veranstaltungs- und Buchungssystems. Eine Überprüfung der Umsetzung erfolgt regelmäßig.
Ziel ist es, die Website vollständig konform mit den Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA zu gestalten.